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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen uns und unseren Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
Bei Verstoß hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.2. Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

1.3 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.4 Wir behalten uns vor, auch wenn wir das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, unsere Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2. Dauer des Vertragsverhältnisses

2.1. Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Hosting- Wartungs- und Betreuungsverträge werden für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Es gilt das Datum des Vertragsabschlußes.

2.2. Nach Ablauf des Jahres verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr. Wünscht der Kunde keine weitere Verlängerung, so kann das Vertragsverhältnis bis jeweils drei Kalendermonate vor Ablauf des laufenden Vertragshalbjahres schriftlich gekündigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

2.3. Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von uns jederzeit fristlos gekündigt werden.

3. Vergütung

3.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Zahlbar ohne Abzug.

3.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

3.3. Bei jahrlichen oder monatlichen Gebühren für Hosting-, Wartungs- und Betreuungsverträge erfolgt die Bezahlung für ein Jahr im voraus. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3.5. Nachträgliche Umarbeitung und Änderung von Internetseiten, Illustrationen, Konzepten oder Designarbeiten können entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert berechnet werden.

3.6. Kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

4. Zahlungsverzug

4.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt, sämtlich daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 6 % des verrechneten Betrages zu berechnen.

4.2. Kommt der Kunde nach zweimaliger zugesendeter Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so können wir das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt uns vorbehalten.

5. Fremdleistungen

5.1. Sofern nichts anderes vereinbart, werden die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Werden Verträge über Fremdleistungen abgeschlossen, ist der Auftraggeber verpflichtet uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, dazu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung  der Fremdleistungskosten.

6. Eigentum , Rückgabepflicht

6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind spätestens zwei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7. Herausgabe von Daten

7.1. Wir sind nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber eine Kopie von Datenträger, Dateien und Daten, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

7.2. Die Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

7.3. Die Haftung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1. Der Auftraggeber legt vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

8.2. Wenn wir die Produktionsüberwachung durchführen, schließen wir und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führen wir die Produktionsüberwachung durch, entscheiden wir nach eigenem Ermessen und geben entsprechende Anweisungen.

8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber uns zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

9. Haftung

9.1. Wir haftet nur für Schäden, die wir selber oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

9.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

9.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

9.4. Wir haften nicht für die wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit unserer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

9.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich an uns geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

10. Pflichten des Auftraggebers im Bereich Internet: Der Kunde verpflichtet sich,

10.1. die für die Erstellung oder Änderung der Internetseiten erforderlichen Unterlagen zeitgerecht entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen und uns bei Rückfragen kurzfristig Auskunft zu erteilen.

10.2. die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies für die Nutzung der Dienste erforderlich ist.

10.3 die Zugriffsmöglichkeit auf unsere Dienstleistungen nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, daß durch Nutzung der von uns bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen. Der Inhalt der Kunden-Internetseiten muß mit geltendem deutschen, amerikanischen sowie EU-Recht in Einklang stehen. Er darf keine pornographischen Darstellungen, politisch radikale oder verfassungsfeindliche Bestandteile aufweisen. Informationen, die illegale Aktivitäten unterstützen, sowie Links zu Servern mit pornographischen Inhalten, politisch radikale oder verfassungsfeindliche Bestandteile sind verboten.

10.4. Der Auftraggeber muß erkennbare Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen

10.5. Der Auftraggeber muß im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen .

10.6. Die Überprüfung der Einrichtung und/ oder Behebung der festgestellten Störungen entstandenen Aufwendungen sind zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung außerhalb unseres Verantwortungsbereichs vorlag.

10.7. Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere der oben genannten Pflichten, sind wir berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

11.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber uns im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Ateliers für Gestaltung / Stefan König als Gerichtsstand vereinbart.

12.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.